Mitgliedschaft beantragen, ändern oder kündigen
Um Mitglied im Schwesternhausverein zu werden, füll‘ einfach das folgende Formular aus. Alternativ steht dir unter dem folgenden Link ein Vereinsbeitrittsformular zur Verfügung, welches auch zur Aktualisierung von Adressdaten benutzt werden kann.
Als Mitglied unterstützt mensch den Schwesternhausverein nicht nur regelmäßig beim Erreichen seiner gemeinnützigen Ziele, sondern ist auch stimmberechtigt auf den mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen, wo neben den Vorstandswahlen auch alle grundsätzlichen Richtungsentscheidungen des Vereins getroffen werden.
Bei der normalen Mitgliedschaft beträgt der Mitgliedsbeitrag 15 Euro pro Quartal. Hausbewohner*innen bekommen hiermit im Rahmen der hausinternen Arbeitsstundenabrechnung 1 Arbeitsstunde pro Monat gutgeschrieben.
Da es Mitbewohner*innen gibt, die gerne im Verein Mitglied sind, sich aber nicht mit 15 Euro pro Quartal verpflichten möchten und sich so umfangreich im Rahmen der Selbstverwaltung engagieren, dass ihnen die Arbeitsstundengutschrift nicht wichtig ist, haben wir die vergünstigte Mitgliedschaft eingeführt, die nur 10 Euro pro Quartal kostet, jedoch auch nur 0,5 Arbeitsstundengutschrift pro Monat zur Folge hat.
Mitbewohner*innen und insbesondere ehemalige Mitbewohner*innen, die sich bereit erklären, dem Schwesternhausverein einen etwas höheren Mitgliedsbeitrag zukommen zu lassen, können sich für die Mitgliedschaft Plus entscheiden, die 20 Euro pro Quartal kostet.
Mitglieder, die dem Schwesternhausverein verbunden sind und die die finanziellen Möglichkeiten dazu haben, unterstützen uns mit einem frei wählbaren höheren Betrag im Rahmen der Fördermitgliedschaft. Mitglieder, die die 10 Euro pro Quartal nicht aufbringen möchten oder können, können diese Mitgliedschaft auch nutzen, um einen geringeren Mitgliedsbeitrag als 10 Euro zu wählen. Diese Mitglieder haben jedoch kein Stimmrecht und bekommen keine Arbeitsstundengutschrift im Rahmen der Selbstverwaltung. Wir freuen uns über jede*n, die oder der uns verbunden ist und bleibt. Da jedoch auch „kleine“ Mitgliedschaften Verwaltungsaufwand bei uns verursachen, möchten wir darum bitten, diese Option nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.
Da die Gemeinnützigkeit des Schwesternhausvereins bereits seit 1981 vom Finanzamt anerkannt ist, kann der Mitgliedsbeitrag von der Steuer abgesetzt werden. Bleibt der jährliche Mitgliedsbeitrag unter 200 Euro, so kann zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt eine Vereinfachte Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge verwendet werden. Wird ein separater Nachweis benötigt, bitten wir um Kontaktaufnahme an verein@schwesternhaus.de.
Die vielen Formalitäten in dem Vereinsbeitrittsformular sind leider erforderlich, um allen (uns bekannten) Anforderungen Genüge zu tun:
- Zunächst einmal müssen wir Name, Anschrift und Geburtsdatum jedes Mitglieds erfassen, um das Mitglied eindeutig identifizieren zu können.
- Die Angabe einer Telefonnummer ist optional, aber sehr praktisch, um bspw. Probleme bei der Mitgliedschaft oder den Mitgliedsbeiträgen unkompliziert aus der Welt zu schaffen.
- Die Angabe einer Emailadresse ist aktuell noch optional, soll aber zeitnah obligatorisch werden, da wir den Schriftverkehr des Vereins auf Email umstellen wollen, um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.
- Da wir die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, benötigen wir ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat des Mitglieds, welches uns den Einzug der Beiträge gestattet. Auf dem Vereinsbeitrittsformular teilen wir unsere so genannte Gläubiger*innen-Identifikationsnummer mit, an der uns das Mitglied auf Überweisungsbelegen erkennen kann.
- Zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben müssen wir jedes Mitglied darüber informieren, wie ihre*seine Daten verarbeitet werden.